Vor zwei Jahren befand sich die Energiespeicherung in Polen in einer regulatorischen Grauzone. Heute hat sich die Situation dramatisch verändert: Seit dem 7. Januar 2026 gilt das novellierte Baurecht, und am 20. September 2026 treten neue Technische Bedingungen (WT 2026) in Kraft.

Stufe 1 — Baurecht ab 7. Januar 2026

Freistehender Speicher:

  • bis 30 kWh — keine Anmeldung oder Baugenehmigung erforderlich
  • 30–300 kWh — Bauanzeige + Brandschutzabstimmungen
  • über 300 kWh — Baugenehmigung

Speicher im Gebäude:

  • bis 30 kWh — keine Anmeldung
  • 30–300 kWh — Anmeldung + technische Dokumentation + Brandschutzabstimmungen
  • über 300 kWh — Baugenehmigung

Stufe 2 — WT 2026-Entwurf (ab 20. September 2026)

  • Wände mit Feuerwiderstandsklasse EI 60
  • ODER Batterien in einem Gehäuse der Klasse EI 60
  • Kellerverbot für Batterien
  • Brenngaserkennung obligatorisch

Im Haus oder draußen — Rechtsanalyse

KriteriumIm GebäudeExterne Kammer
Formalitäten bis 30 kWhKeineKeine
EI 60 erforderlich (ab 20.09.2026)JaNein, wenn >3 m vom Gebäude
KellerverbotJaNicht anwendbar
BrandausbreitungsrisikoHochNiedrig

Versicherung

Die meisten Versicherungspolicen enthalten Ausschlüsse bei Nichteinhaltung von Bauvorschriften.

> ⚠️ Reales Szenario: Speicher im Garagenbrand → Versicherer verweigert Zahlung wegen Nichteinhaltung der WT 2026.

Zusammenfassung

1. Bis 30 kWh — minimale Formalitäten, Sicherheitskonformität bleibt wichtig. 2. Über 30 kWh — Außeninstallation 3+ m vom Gebäude vereinfacht erheblich. 3. Ab 20. September 2026 — Inneninstallation erfordert EI 60 Raum oder Gehäuse.

*Hinweis: Dieser Artikel gibt den Rechtsstand April 2026 wieder. Der WT 2026-Entwurf kann sich vor Inkrafttreten ändern.*