Vor zwei Jahren befand sich die Energiespeicherung in Polen in einer regulatorischen Grauzone. Heute hat sich die Situation dramatisch verändert: Seit dem 7. Januar 2026 gilt das novellierte Baurecht, und am 20. September 2026 treten neue Technische Bedingungen (WT 2026) in Kraft.
Stufe 1 — Baurecht ab 7. Januar 2026
Freistehender Speicher:
- bis 30 kWh — keine Anmeldung oder Baugenehmigung erforderlich
- 30–300 kWh — Bauanzeige + Brandschutzabstimmungen
- über 300 kWh — Baugenehmigung
Speicher im Gebäude:
- bis 30 kWh — keine Anmeldung
- 30–300 kWh — Anmeldung + technische Dokumentation + Brandschutzabstimmungen
- über 300 kWh — Baugenehmigung
Stufe 2 — WT 2026-Entwurf (ab 20. September 2026)
- Wände mit Feuerwiderstandsklasse EI 60
- ODER Batterien in einem Gehäuse der Klasse EI 60
- Kellerverbot für Batterien
- Brenngaserkennung obligatorisch
Im Haus oder draußen — Rechtsanalyse
| Kriterium | Im Gebäude | Externe Kammer |
|---|---|---|
| Formalitäten bis 30 kWh | Keine | Keine |
| EI 60 erforderlich (ab 20.09.2026) | Ja | Nein, wenn >3 m vom Gebäude |
| Kellerverbot | Ja | Nicht anwendbar |
| Brandausbreitungsrisiko | Hoch | Niedrig |
Versicherung
Die meisten Versicherungspolicen enthalten Ausschlüsse bei Nichteinhaltung von Bauvorschriften.
> ⚠️ Reales Szenario: Speicher im Garagenbrand → Versicherer verweigert Zahlung wegen Nichteinhaltung der WT 2026.
Zusammenfassung
1. Bis 30 kWh — minimale Formalitäten, Sicherheitskonformität bleibt wichtig. 2. Über 30 kWh — Außeninstallation 3+ m vom Gebäude vereinfacht erheblich. 3. Ab 20. September 2026 — Inneninstallation erfordert EI 60 Raum oder Gehäuse.
*Hinweis: Dieser Artikel gibt den Rechtsstand April 2026 wieder. Der WT 2026-Entwurf kann sich vor Inkrafttreten ändern.*

